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Im Bereich der Finanzdienstleistungen (Finanzierung und Vermögensveranlagung) wird die qualifizierte Beratungstätigkeit immer wichtiger, je mehr diese sich von der Bankenorientierung zur Marktorientierung hin verlagert.
Die Aufgaben eines Unternehmensberater sind in vier Phasen eingeteilt, die aus Problemerkennung, Diagnoseprozess, Empfehlung konkreter Maßnahmen und Implementierungshilfe.
Hier finden Sie Auskunft über die Beratungstätigkeit der Wirtschaftsanwälte im Bereich der Unternehmensfinanzierung und der Vermögensveranlagung.
Der erstere umfasst ein Beratungsfeld, der von der Unternehmensgründung über die vorbörsliche Risikokapitalfinanzierung (Business Angels, Venture Capital/Private Equity, Mezzanine etc.) bis zur Börsefinanzierung (Going Public, Initial Public Offering – IPO, Secondary Public Offering – SPO, Corporate Bonds, Emissionen etc.) inklusive allfälliger Mitarbeiterbeteiligungsmodelle und Stock Options Programme reicht; ergänzt wird diese Finanzierungsberatungspalette durch Leasing und Factoring inklusive Asset Backed Securities (ABS) Transaktionen.
Auf der Vermögensveranlagungsseite werden die Beratungsdienstleistungen unterteilt in in- und ausländische Investmentfonds, Vermögensberatung und –vermittlung, Private Banking und Privatstiftung, Lebensversicherungen, Pensions- und Mitarbeitervorsorgekasse; ergänzt wird das Beratungsangebot noch im Bereich der privaten Zukunftsvorsorge, sei es durch die Investmentfonds- bzw. Lebensversicherungsvariante.
Die Beratungskompetenz wird durch die Angabe von Referenzen in den einzelnen Bereichen unterstrichen. Dazu zählen auch diesbezügliche Publikationen und Veranstaltungen aller Art (Seminare, Konferenzen).
Incite - Das Institut für Management, Beratung und Information
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